Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2009 - 7 A 11077/08.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12997
OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2009 - 7 A 11077/08.OVG (https://dejure.org/2009,12997)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.03.2009 - 7 A 11077/08.OVG (https://dejure.org/2009,12997)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. März 2009 - 7 A 11077/08.OVG (https://dejure.org/2009,12997)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,12997) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung eines Staffordshire Bullterrier-Mischlings aufgrund eines berechtigten Interesses i.S.d. § 3 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 des Landesgesetzes über gefährliche Hunde (LHundG) an der Haltung des gefährlichen Hundes; Auslegung des Begriffs des ...

  • Judicialis

    LHundG § 2; ; LHundG § 2 Abs. 1; ; LHundG § 2 Abs. 2; ; LHundG § 3 Abs. 1; ; LHundG § 3 Abs. 1 Satz 1; ; LHundG § 3 Abs. 1 Satz 2; ; LHundG § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Polizeirecht: Berechtigtes Interesse; Erlaubnis; Erlaubnispflicht; gefährlicher Hund; Halter; Haltererlaubnis; Hund; Hundehalter; Interesse; Polizeirecht; Rechtsmissbrauch; Tierheim; Tierheimhund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.2015 - 7 B 10383/15

    Sicherstellung eines gefährlicher Hundes

    Denn dem Antragsteller kann - entgegen seiner Auffassung - keine Erlaubnis zur Haltung der Hündin "A" erteilt werden, weil er - wie das Verwaltungsgericht in seiner angefochtenen Entscheidung unter Hinweis auf den Beschluss des Senats vom 2. März 2009 (7 A 11077/08.OVG) und die Antragsgegnerin in ihrem Bescheid zutreffend ausgeführt haben - gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LHundG kein berechtigtes Interesse an der Haltung der gefährlichen Hündin hat.

    Die Erteilung der Erlaubnis für die Haltung eines gefährlichen Hundes kommt nur in besonders gelagerten Einzelfällen in Betracht (vgl. Beschlüsse des Senats vom 2. März 2009 - 7 A 11077/08.OVG -, AS 37, 185, 186, und 2. Juli 2007 - 7 B 10486/07.OVG -).

    Wie bereits im Beschluss des Senats vom 2. März 2009 (a.a.O.) ausgeführt, ist es rechtsmissbräuchlich, sich erst einen gefährlichen Hund zu verschaffen, um ihn dann - zur Vermeidung oder Beendigung eines Tierheimaufenthalts - legal behalten bzw. wieder aufnehmen zu können.

    Um die tatsächliche Wirkung des Gesetzes nicht zu beeinträchtigen, ist mit dieser Fallgestaltung in der Regel die Situation gleichzusetzen, in der ein Betroffener ohne entsprechende Erlaubnis einen gefährlichen Hund in Obhut nimmt, selbst wenn er dessen Eigenschaft nicht kennt (Beschluss des Senats vom 2. März 2009, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.2020 - 7 A 10270/20

    Berechtigtes Interesse an der Haltung eines gefährlichen Hundes

    Zur Auslegung des Begriffs des berechtigten Interesses an der Haltung eines gefährlichen Hundes (Fortführung der Rechtsprechung des Senats in seinen Beschlüssen vom 2. März 2009 - 7 A 11077/08.OVG -, AS 37, 185 und 8. Mai 2015 - 7 B 10383/15.OVG).

    Der Gesetzgeber handelt damit in Erfüllung der ihm gerade durch die Verfassung selbst auferlegten Pflicht, sich schützend und fördernd vor Leib und Leben der Menschen als die höchsten Rechtsgüter zu stellen und sie vor Eingriffen anderer zu bewahren (Art. 1 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Verfassung für Rheinland-Pfalz; Beschluss des Senats vom 2. März 2009 - 7 A 11077/08.OVG -, AS 37, 185 = juris, Rn. 7 und Hinweis auf VGH RP, Urteil vom 4. Juli 2001 - VGH B 12/00 -, AS 29, 23 [31]).

    Daher ist nach dem Willen des Gesetzgebers, den der Senat seiner Rechtsprechung zugrunde legt (Beschlüsse des Senats vom 8. Mai 2015 - 7 B 10383/15.OVG -, juris, Rn. 13; 29. April 2010 - 7 D 10493/10 -, ESOVG und 2. März 2009 - 7 A 11077/08.OVG -, juris, Rn. 7), der Begriff "berechtigtes Interesse" eng auszulegen, sodass die Erteilung der Erlaubnis für die Haltung eines gefährlichen Hundes nur in besonders gelagerten Einzelfällen in Betracht kommt (LT-Drs. 14/3512, S. 11).

    Ein solcher Fall kann regelmäßig unter dem Gesichtspunkt des Tierschutzes angenommen werden, wenn ein gefährlicher Hund, der in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung gehalten wird (sog. Tierheimhund), an eine Privatperson abgegeben werden kann (vgl. LT-Drs. 14/3512, S. 11; Beschluss des Senats 2. März 2009 - 7 A 11077/08.OVG -, juris, Rn. 7).

  • VG Mainz, 10.09.2020 - 1 L 524/20
    Es ist rechtsmissbräuchlich, sich erst einen gefährlichen Hund zu verschaffen, um ihn dann - zur Vermeidung oder Beendigung eines Tierheimaufenthalts - legal behalten bzw. wieder aufnehmen zu können (OVG RP, Beschluss vom 2. März 2009 - 7 A 11077/08 -, juris, Rn. 7).

    Für die hieraus folgende Verantwortlichkeit genügt die Verursachung durch den Betroffenen, insofern ist es ohne Bedeutung, ob ihn ein persönliches Verschulden trifft (OVG RP, Beschluss vom 2. März 2009 a.a.O.).

    Selbst wenn rechtlich nur der Antragsteller Halter wäre, hätte sein Bruder als erwachsenes Familienmitglied des gemeinsamen Haushaltes gleichwohl tatsächlich eine nicht unerhebliche Bestimmungsmacht über das Tier und wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit in Betreuungsaufgaben eingebunden (vgl. hierzu OVG RP, Beschluss vom 2. März 2009 - 7 A 11077/08 -, juris Rn. 8).

  • VG Mainz, 10.08.2018 - 1 L 660/18

    Sicherstellung eines sog. Listenhundes mangels Haltererlaubnis aufgrund

    Ziel der Erlaubnispflicht des § 3 LHundG ist, die Gefahren für Leben und Gesundheit von Menschen oder Tieren, die von gefährlichen Hunden ausgehen können, soweit wie möglich zu reduzieren (vgl. LT-Drucks. 14/3512, S. 11; OVG RP, Beschluss vom 8. Mai 2015 - 7 B 10383/15 -, juris, Rn. 23; Beschluss vom 2. März 2009 - 7 A 11077/08 -, juris, Rn. 7).

    Bezweckt wird der Schutz von Leib und Leben als "höchste Schutzgüter", sodass hier von vornherein ein hohes Vollzugsinteresse besteht (OVG RP, Beschluss vom 2. März 2009 - 7 A 11077/08 -, juris, Rn. 7).

  • VG Mainz, 01.07.2019 - 1 L 520/19

    Sicherstellung eines gefährlichen Hundes wegen mehrfacher Übergriffe gegen andere

    Ziel der Erlaubnispflicht des § 3 LHundG ist, die Gefahren für Leben und Gesundheit von Menschen oder Tieren, die von gefährlichen Hunden ausgehen können, soweit wie möglich zu reduzieren (vgl. LT-Drucks. 14/3512, S. 11; OVG RP, Beschluss vom 8. Mai 2015 - 7 B 10383/15 -, juris, Rn. 23; Beschluss vom 2. März 2009 - 7 A 11077/08 -, juris, Rn. 7).

    Bezweckt wird der Schutz von Leib und Leben als "höchste Schutzgüter", sodass hier von vornherein ein hohes Vollzugsinteresse besteht (OVG RP, Beschluss vom 2. März 2009 - 7 A 11077/08 -, juris, Rn. 7).

  • VG Gelsenkirchen, 15.07.2010 - 16 K 199/09

    Öffentliches Interesse; gefährlicher Hund; Tierheim; Tierschutz

    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. März 2009 - 7 A 11077/08 -, juris, Rn. 7.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.2018 - 7 B 11082/18

    American Bully, American Staffordshire Terrier, bedingter Vorsatz, American

    Um die tatsächliche Wirkung des Gesetzes nicht zu beeinträchtigen, ist mit dieser Fallgestaltung in der Regel die Situation gleichzusetzen, in der ein Betroffener ohne entsprechende Erlaubnis einen gefährlichen Hund in Obhut nimmt, selbst wenn er dessen Eigenschaft nicht kennt (Beschlüsse des Senats vom 2. März 2009 - 7 A 11077/08.OVG -, juris, Rn. 7 und vom 8. Mai 2015 - 7 B 10383/15.OVG -, juris, Rn. 13 f.).

    Wie im Ordnungsrecht allgemein (vgl. Drews/Wacke/Vogel/Martens, Gefahrenabwehrrecht, 9. Auflage 1985, S. 293) ist insoweit ohne Bedeutung, ob ihn ein persönliches Verschulden trifft oder er sich hinsichtlich seiner Verantwortlichkeit in einem Irrtum befindet (vgl. Beschluss des Senats vom 2. März 2009 - 7 A 11077/08.OVG -, juris, Rn. 7).

  • VG Mainz, 18.03.2015 - 1 L 72/15

    Gefährlicher Hund darf sichergestellt werden

    Dies hat das OVG Rheinland-Pfalz z.B. in seinem Beschluss vom 2. März 2009 - 7 A 11077/08.OVG - auf den Seiten 3 und 4 im Einzelnen ausführlich dargelegt.
  • VG Köln, 12.08.2010 - 20 K 7961/09

    Untersagung der Haltung eines Pitbull Terriers unter Anordnung der sofortigen

    vgl. ständige Rechtsprechung der Kammer, u.a. Beschlüsse vom 08.06.2010 - 20 L 549/10 -, 25.05.2010 - 20 L 425/10 -, vom 01.03.2010 - 20 L 1946/09 -, vom 18.05.2009 - 20 L 629/09; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02.03.2009 - 7 A 11077/08 Juris.
  • VG Neustadt, 07.01.2020 - 5 K 829/19

    Berechtigtes Interesses an der Haltung eines gefährlichen Hundes;

    In diesem Lichte muss der Begriff des berechtigten Interesses gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LHundG eng ausgelegt werden (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02. März 2009 - 7 A 11077/08 -, Rn. 7, juris).
  • VG Gelsenkirchen, 17.12.2014 - 16 L 1159/14

    Öffentliches Interesse an der Haltung eines gefährlichen Hundes; Verwertung;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht